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Wie hoch sind die Verfahrenskosten?

Die Verfahrenskosten der gesetzlichen Gebühren und Auslagen betragen (je nach Fallkomplexität und Arbeitsaufwand) zwischen 28 Euro bis 75 Euro, die als Vorschuss bei Antragstellung zu verauslagen sind. Darüberhinaus besteht noch die Möglichkeit, sich im Vergleich mit dem Gegner die Kosten zu teilen.

Die Streitbeilegung vor dem Schiedsamt ist, im Unterschied zu den anwaltlichen Gütestellen oder vor Gericht, eine der kostengünstigsten Form der Streitbeilegung.