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Schiedsamt Kiel Hasseldieksdamm/Mettenhof

Die Entstehung des Schiedsamtes

Schiedsmann Hartmut Schmidt 

Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein - Staatsminister und Verwaltungsreformer in Preußen - entwickelte nach dem "Frieden von Tilsit" in den Jahren 1807/8 die Grundlagen einer neuen politischen und sozialen Ordnung im Königreich Preußen.
Diese Reform wurde im Jahr 1851 in das preußische Strafgesetzbuch aufgenommen.

Das Gesetz schrieb vor, dass vor Beginn eines Strafverfahrens wegen Beleidigung oder leichter Körperverletzung die Beteiligten vor einem Schiedsmann zu erscheinen haben.

Das Land Schleswig-Holstein übernahm die preußische Schiedsmannordnung von 1879 und entwickelte im Verlauf der Jahre ein einheitliches Nachbarrecht für Schleswig-Holstein (siehe Fussnote).

Aus dieser Gesetzgebung heraus begründen sich auch die Schiedsämter der Landeshauptstadt Kiel.

Die Schiedsperson (Bürgerinnen/Bürger) wird in Kiel durch die Ratsversammlung gewählt und nach der Wahl durch die Direktorin bzw. den Direktor des zuständigen Amtsgerichts vereidigt.
Die Schiedsperson (Schiedsfrau oder Schiedsmann) ist siegelführend.
Sie bekleidet also ein öffentliches Amt und untersteht der Fachaufsicht des zuständigen Amtsgerichtes.
Dieses Amt ist ein Ehrenamt, es entlastet die Landesjustiz und trägt dazu bei, die früher vor dem Amtsgericht ausgetragenen Streitigkeiten durch vorgerichtliche Konfliktlösung und Streitschlichtung kostengünstig beizulegen.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Mediatoren (Mittler), sie sind daher Streitschlichter und keine Richter.

Homepage der Landeshauptstadt Kiel

Fußnote:

Gesetz zur Ausführung von § 15 a Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetz / LSchliG) vom 11. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Neufassung durch Änderungsgesetz vom 16.12.2008, GVOBl. 2008, S. 831.